Beherbergungsverbot ist Lockdown durch die Hintertür

13. Oktober 2020

Markkleeberg, 13. Oktober 2020. – Innerhalb der letzten Woche hat die sächsische Landesregierung die unter das Beherbergungsverbot fallenden Regionen mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut deutlich ausgeweitet. Bürger und Anreisende aus Berlin Mitte, Berlin Neukölln, Berlin Tempelhof-Schöneberg, Berlin Reinickendorf, Offenbach, Hagen, Bremen, Rosenheim, Herne, Solingen und Köln sowie den Landkreisen Cloppenburg, Esslingen, Regen und Bitburg-Prüm dürfen mittlerweile nicht mehr in sächsischen Beherbergungsbetrieben übernachten.

„Für Hotels, Gaststätten und die gesamte Tourismusindustrie ist das Beherbergungsverbot ein Lockdown durch die Hintertür. Auch im Landkreis Leipzig sind erneut eine Vielzahl an Betrieben davon betroffen, weil Gäste ihre Reisen stornieren oder gar nicht erst anreisen. Die Landesregierung muss dringend ihr Schutzkonzept überarbeiten und auch ihre Stimme bei der Bundesregierung für eine koordinierte Lösung stark machen.“, so Kreisrat Stephan Mielsch, der auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Kreistages und Vorsitzender der FDP im Landkreis Leipzig ist.

„Wir haben Masken, Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen. Damit muss gewährleistet sein, dass die Bevölkerung sich frei innerhalb von Deutschland bewegen kann und nicht am Gartenzaun des Nachbarn Schluss ist.“, so Mielsch weiter.

Zuletzt hatte auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier die Verfassungsmäßigkeit des Beherbergungsverbotes in Frage gestellt.