Markkleeberg, 10. Februar 2023. – Der Bundestag hat gestern ein aus dem Bundesrat hervorgegangenes Gesetz mit Änderungsanträgen der Ampel-Koalition beschlossen. Inhalt des Gesetzes zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht ist eine Änderung des § 32 BGB, nach dem Vereine ihre Mitgliederversammlungen künftig auch mit digitaler Beteiligung der Mitglieder oder nach einfachem Beschluss der Mitgliederversammlung gänzlich virtuell abhalten können.
Stephan Mielsch, Kreisrat im Landkreis Leipzig und Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Leipziger Land-Muldental, sagt dazu: „Das Gesetz ist ein wichtiges Signal an das Ehrenamt und die über 1.000 Vereine in unserem Landkreis. Die Regelungen sorgen für eine enorme Erleichterung für die Vereine, da diese ihre Mitgliederversammlung künftig ohne Satzungsänderung in verschiedenen Formen abhalten zu können. Ein möglichst einfacher Zugang zu Mitgliederversammlungen ermöglicht mehr Mitgliedern trotz weiterer Entfernungen und bei knapper Freizeit sich aktiv an grundlegenden Vereinsfragen zu beteiligen. Das Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass für die Freien Demokraten das Ehrenamt einen besonderen Stellenwert genießt.“
Die digitalen Mitgliederversammlungen hatten sich erstmals über die Corona-Jahre breitflächig bewährt. Nach einer Corona-Sonderregelung, nach der ausschließlich virtuelle Versammlungen möglich waren, gelangt somit in Kürze eine feingliedrigere Regelung (Präsenz, hybrid oder nur virtuell), welche auch für Vorstandsbeschlussfassungen gelten, dauerhaft in das Bürgerliche Gesetzbuch. Mielsch weiter: „Wir merken auch, dass diese Flexibilität von jüngeren Vereinsmitgliedern gefordert wird. Es ist wichtig, die Interessen der jüngeren im Vereinswesen zu berücksichtigen, um das Vereinswesen insgesamt in die Zukunft zu führen. Ein aktives Vereinsleben macht unser Zusammenleben stark.“
In Deutschland gibt es weit über 600.000 Vereine, darunter rund 87.000 Sportvereine.